Rubrik 0 Frauenverein Muttenz

Auszug aus den Statuten


I.  Name, Sitz und Zweck des Vereins


Art. 1  Name, Sitz

1.1  Unter dem Namen Frauenverein Muttenz
besteht mit Sitz in Muttenz ein Verein, erstmals erwähnt 1863, im Sinn von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig.

Art. 2  Zweck
Der Verein unterstützt gemeinnützige Bestrebungen und beteiligt sich an der Lösung von wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben zur Förderung der Frau, Familie und Gesellschaft. Er setzt sich mit eigenen Projekten oder durch finanzielle Zuwendungen für das Interesse von Frauen, Familien, Kindern und Jugendlichen ein. Des Weiteren pflegt und stärkt er die Zusammengehörigkeit von Frauen. Er betreibt Öffentlichkeitsarbeit.

Art. 3  Ziele
Die Ziele im Sinne von Art. 2 werden überall dort angestrebt, wo der Einsatz von Frauen erforderlich ist, z. B.:
  • Führen einer örtlichen Bibliothek
  • Führen einer Brockenstube
  • Führen der Mütter- und Väterberatung inkl. Erziehungsberatung
  • Führen der Budgetberatung
  • Durchführen von Anlässen
Der Verein kann jederzeit Aufgaben aufgeben, die nicht mehr zeitgemäss sind, und neue Aufgaben übernehmen oder beginnen, die dem Vereinszweck entsprechen.

 vollständige Statuten zum Ausdrucken (PDF)